Auch das Kinderhaus hat sich an die Beschlüsse der Landesregierung angepasst

und arbeitet nach der 3G Regel.

An den Angeboten in unseren Räumlichkeiten kann nur teilgenommen werden,

wenn einer der folgenden Nachweise erbracht wird:

 

- ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen das Corona Virus

(die zweite Impfung muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein)

 

- ein Nachweis über eine Genesung und somit

durchgemachte Covid-19 Erkrankung

 

- einen negativen Corona Test, der innerhalb

der letzten 24 Stunden gemacht wurde