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- Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 28. September 2021 11:38
Auch das Kinderhaus hat sich an die Beschlüsse der Landesregierung angepasst
und arbeitet nach der 3G Regel.
An den Angeboten in unseren Räumlichkeiten kann nur teilgenommen werden,
wenn einer der folgenden Nachweise erbracht wird:
- ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen das Corona Virus
(die zweite Impfung muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein)
- ein Nachweis über eine Genesung und somit
durchgemachte Covid-19 Erkrankung
- einen negativen Corona Test, der innerhalb
der letzten 24 Stunden gemacht wurde